Die Corona Beihilfen laufen aus – So schützen Sie sich vor der Insolvenz.
Corona Beihilfen - Nach der Krise ist vor der Krise.
Während der Corona Krise wurde die Insolvenzantragspflicht wegen einer Corona bedingte Überschuldung suspendiert. Die Corona Beihilfen haben den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit verhindert, wenn diese für die Bezahlung ausstehender Verbindlichkeiten verwendet werden konnten. Das Ende der Corona Krise und der Wegfall der Corona Beihilfen zeigen aber auch die aktuellen Krisensituationen auf und ein weiter so wie vor der Corona Krise wird es nicht geben. Die Corona Krise wirkt für viele strategisch notwendigen Anforderungen wie ein Katalysator und hat die notwendigen einzuleitenden Restrukturierungsmaßnahmen nur noch beschleunigt. Im Ergebnis ist alles auf den Prüfstand zu stellen und zu hinterfragen.
- Stimmen meine Absatzwege noch, ist mein Onlinehandel gut vertreten?
- Muss ich meine Betriebsabläufe digitalisieren?
- Trägt mein Personal die Änderungen mit? Kann ich nicht betriebsnotwendige Flächen oder nicht betriebsnotwendiges Vermögen abbauen?
- Kann ich Dienstreisen durch Videokonferenzen ersetzen?
- Passt meine Marketing – und Vertriebsstruktur noch?
- Bin ich von Preissteigerungen betroffen und kann ich diese weiterleiten?
- Ist mein Unternehmen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet?
- Drohen nach dem Wegfall der Corona Beihilfen Zahlungsschwierigkeiten?
- Ist mein Personalbestand zu hoch?
Stellen sie fest, dass nach dem Ende der Corona Krise Restrukturierungsmaßnahmen notwendig sind, zögern Sie nicht, diese rechtzeitig umzusetzen!
Stecken sie den Kopf nicht in den Sand! Ist ihr Unternehmen erst einmal in Zahlungsschwierigkeiten oder sogar zahlungsunfähig, bleiben Ihnen max. 3 Wochen, um einen Insolvenzantrag zu stellen.
Haben Sie hierzu Fragen, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Wir sind eine seit über 30 Jahren auf Insolvenzrecht und Sanierungsrecht spezialisierte Kanzlei.
Margit Warneke
Fachanwältin für:
- Insolvenzrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
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