Regelinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz, umgangssprachlich als Privatinsolvenz bezeichnet, ermöglicht Ihnen bei fehlenden Vermögenswerten zur Begleichung von Forderungen einen Weg in eine lebenswerte Zukunft weiter zu ermöglichen. Das private Insolvenzrecht ermöglicht eine gerichtliche Schuldenregulierung und löst diese Krise auf juristische Weise – im Interesse aller Beteiligten.
Die Verbraucherinsolvenz betrifft alle Privatpersonen sowie Einzelunternehmer / Soloselbständige mit weniger als 20 Gläubigern.
Rechtsanwältin
Margit Warneke
Ich vertrete Ihre Interessen als spezialisierte Anwältin für Insolvenzrecht. Mein Ziel ist, dass Sie – indem Sie Privatinsolvenz anmelden oder durch einen außergerichtlichen Vergleich – so schnell wie möglich schuldenfrei sind.
- Fachanwältin für Insolvenzrecht
- Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Privatpersonen haben oft eine großen Hemmschwelle, den Schritt in die Verbraucherinsolvenz zu wagen.
Um Ihnen den ersten Schritt zur Nutzung dieses rechtlichen Hilfsmittel zu ermöglichen, biete ich Ihnen ein erstes kostenloses telefonisches Beratungsgespräch zur Einschätzung Ihrer Situation gerne an.