Aktueller Fall aus unserer Kanzlei: Betrügerische Handelsplattform
Aktueller Fall aus unserer Kanzlei
Unsere Mandantin ist Opfer einer international agierenden, betrügerischen Handelsplattform geworden, die unter dem Namen „CIFX pro“ auftrat und sich als seriöse Online-Handelsplattform für Wertpapiere ausgab. Über eine professionell gestaltete Webseite, täglichen angeblichen Börsenkommentaren und realitätsnahen Marktanalysen – präsentiert von einer überzeugenden Sprecherin im Internet – wurde suggeriert, dass es sich um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt. Tatsächlich erwiesen sich die veröffentlichten Börsenkommentare zunächst als zutreffend, was unsere Mandantin wie viele andere Opfer zum Einstieg in vermeintlich lukrative Geldanlagen bewegte.
Wie lief der Betrug ab?
Unter Ausnutzung dieses geschickten Vertrauensaufbaus wurde unsere Mandantin wiederholt zur Überweisung erheblicher Geldbeträge auf ein Konto bei einer spanischen Bank mit entsprechender IBAN-Nr. aufgefordert. Selbst ein technischer Sicherheitshinweis ihrer Hausbank bei Ausführung der Online-Überweisung wurde von der Bank nicht zum Anlass genommen, die Transaktionen zu stoppen oder unsere Mandantin aktiv vor möglichen Risiken und Betrugsgefahren zu schützen.
Strafanzeige und Ermittlungserfolg
Vielleicht haben auch Sie ähnliche Erfahrungen mit dieser oder einer vergleichbaren Online-Handelsplattform gemacht. Die von unserer Mandantin eingereichte Strafanzeige hat ergeben, dass es sich hierbei um einen massiven Betrugsfall handelt, der aktuell von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg bearbeitet wird. Zwischenzeitlich wurde das Bankkonto der Handelsplattform in Spanien bei der Easy Pay Bank beschlagnahmt. Dennoch ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass es Jahre dauern kann, bis betrogene Kunden eventuell Gelder von dort zurückerhalten.
Rechte der Geschädigten gegenüber der eigenen Bank
Es bestehen erfreulicherweise nicht unerhebliche Erfolgsaussichten, den entstandenen Schaden gegenüber der eigenen Bank wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten aus dem Zahlungsdienstevertrag geltend zu machen. Die Chancen verbessern sich deutlich, sofern nachgewiesen werden kann, dass mehrere Kunden bei ein und derselben Bank entsprechende Überweisungen an die Handelsplattform beauftragt haben.
Angesichts der langwierigen Rückholung aus dem Ausland erscheinen daher die Aussichten auf eine Schadensregulierung bei der eigenen Hausbank häufig wesentlich günstiger und erfolgversprechender.
Haftung der Bank
Wir prüfen für unsere Mandantin – und auf Wunsch auch für Sie – umfassend, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die Bank wegen unterlassener Warnung und fehlender Aufklärung geltend gemacht werden können. Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Bank verpflichtet, ihre Kunden bei erkennbaren Warnhinweisen und Betrugsgefahr umfassend zu informieren und Zahlungsaufträge zu hinterfragen.
Was tun bei Betrug im Zahlungsverkehr?
Wurden auch Sie Opfer einer betrügerischen Handelsplattform oder wurden Überweisungen trotz Sicherheitshinweis der Bank vorgenommen? Lassen Sie Ihre Ansprüche anwaltlich überprüfen. Wir beraten und vertreten Sie kompetent im Bank- und Kapitalmarktrecht – bundesweit.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Margit Warneke
Fachanwältin für:
- Insolvenzrecht
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